Meine Praxis für Lebensenergie
- mediale Beratung
ein weiteres Blickfeld gewinnen
- Energiearbeit (Glaubenssätze
und andere Muster ändern
oder auflösen)
- neue Möglichkeiten erkennen
- rein in die Selbstermächtigung
In meiner Praxis bearbeiten wir alles rund um deine Energie.
Das kann ein Energiemangel im Alltag sein, ein Mangel an Leichtigkeit oder Freude,
ständig wiederkehrende Herausforderungen im Beruf oder in Beziehungen.
In mehreren Ausbilgungen lernte ich viele Möglichkeiten, wo wir ansetzen können, wenn sich so ein Mangel an Lebensenergie zeigt.
Es gibt Übungen und Techniken, die dir helfen können, dich besser zu fühlen, und es gibt Möglichkeiten, deinen Energiekörper tiefer anzuschauen und tiefer liegenden Ursachen auf die Schliche zu kommen.
Das können tief verwurzelte Blockaden sein, die dich daran hindern, Lebensfreude, Energie, aber auch Erfolg und mehr Lebensfülle zu emfinden.
Blockaden (z.B. durch traumatische Erfahrungen, Schuldgefühle, Familienthemen, Glaubenssätze und vieles mehr) können energetisch aufgelöst werden. Energetische Arbeit zahlt sich aus, denn Energiemangel und ein schweres Gemüt lassen sich ersetzen und wandeln in längst vergessene oder nie erlebte Gefühle wie Urvertrauen, bedingungslose Liebe und ein neues Selbstbewusstsein.

Am Anfang unseres gemeinsamen Weges steht ein Gespräch, in dem deine Fragen beantwortet werden und in dem wir gemeinsam die Themen ansehen, die du ansprechen möchtest.
Oder du findest in diesem Gespräch heraus, welche Themen es konkret sind, die befreit werden dürfen, damit du mit Tatenkraft, Kreativität und Selbstbewusstsein dein Leben viel freier und erfüllender gestalten kannst.
Die Veränderung gelingt spielerisch und einfach, wenn du dir die grundlegenden Themen bewusst gemacht hast und bereit bist, sie loszulassen.
Du wirst sehen!
Hinweis:
Meine Praxis ist keine Arztpraxis und meine Arbeit ersetzt nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt und keine Medikamente verabreicht oder verschrieben. Ebenso wenig wird dazu geraten, eine laufende Behandlung zu unterbrechen oder abzubrechen. Es werden keine Heilversprechen gegeben. Die Tätigkeit fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz. (Bundesverfassungsgericht AZ 1 BvR 784/03).
